Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1
Inhalt der Homepage / Banner / Anzeigen
Die Verantwortung für den Inhalt der Homepage / Banner / Anzeigen liegt beim Auftraggeber. Hinsichtlich des Textes unterbreitet der Auftrag-nehmer lediglich Vorschläge, die vom Auftraggeber inhaltlich zu bearbeiten/vervollständigen sind. Fotos, Bilder und Logos sind vom Auftraggeber zu stellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung im Hinblick auf die Einhaltung berufsspezifischer oder gesetzlicher Bestimmungen berufs-, wettbewerbs- oder urheberrechtlicher Art. Auch berufsständische Pflichtangaben sind vom Auftraggeber vorzugeben.

§ 2
Veröffentlichung der Homepage / Banner / Anzeigen:
Vor Veröffentlichung erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug bzw. eine Testversion seiner Homepage / Banner / Anzeigen. Änderungs- oder Ergänzungswünsche hat der Auftraggeber binnen 14 Tagen ab Zugang des Korrekturabzugs/der Testversion bekanntzugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, gilt das Werk als genehmigt/abgenommen


§ 3
Vertragsleistungen
  Banner / Anzeigen:
Bis zu 3 Korrekturabzüge sind im Preis enthalten. Jede weitere Änderung wir mit einem Stundensatz von 60,00 ? berechnet. Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Die Übermittlung der Daten soll wenn möglich per E-Mail erfolgen.

Homepagegestaltung:
In der vereinbarten Vergütung  sind bis zu 3 Testversionen enthalten. Jede weitere Änderung werden mit einem Stundensatz von ? 60,00 berech-net, Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt. Die Übermittlung der Daten sollte per E-Mail erfolgen. Ist eine Suchmaschinenoptimierung an den Vertrag gekoppelt, sind Änderungen der Homepage von monatlich einer Stunde inbegriffen. (das entspricht in etwa dem Austauschen von Bildern und Texten)

Suchmaschinenoptimierung:
Dauerschuldverhältnisse, wie die Suchmaschinenoptimierung, Bannerschaltung in den Datenbanken werden für die Dauer von 24 Monaten geschlossen und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Die Leistung der Auftragnehmers gilt als erbracht, wenn mindestens 3 Keywords in Verbindung mit einem Ort (z.B. Implantate Frankfurt) die Top 10 in der Suchmaschine google erreicht haben. Vertragsbeginn bei Suchmaschinenoptimierungsaufträgen  ist damit der Monatserste des Folge-monats ab Leistungserbringung. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Erfüllung der Fälligkeitsvoraussetzungen nachgewiesen. Der Nachweis wird durch Übersendung von Ausdrucken/Dateien aus der Suchmaschine Google erbracht.

Die Suchmaschinen verändern ständig Ihre Kriterien in Bezug auf das Ranking einer Homepage. Deshalb ist eine Suchmaschinenoptimierung nur in Verbindung mit einem Monatsauftrag möglich.

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Genehmigung, den Quelltext zu ändern, sowie Keywords und interne / externe Links in seine Homepage einzubauen. In Ausnahmefällen ist es notwendig, die Homepage des Auftraggebers nachzubauen. Das ist der Fall, wenn sich nach Auftragserteilung herausstellt, dass die Homepage des Auftraggebers nicht zu optimieren ist. Der Auftraggeber liefert dem Auftragnehmer dazu die notwendigen Zugangsdaten seiner Homepage (Kennung und Password).  Alternativ beauftragt er einen Dienstleister, die Vorgaben des Auftragnehmers zu erfüllen.

Mit Beendigung der Vertragsbeziehung sind alle auf den Auftragnehmer verweisende Links (z.B. Datenbanken) aus der Homepage des Auftrag-gebers zu entfernen. Der Auftraggeber weist dies durch ein entsprechendes Protokoll nach. Sollten die Links 1 Monat nach Beendigung des Vertrages nicht entfernt bzw. die Entfernung durch ein Protokoll nachgewiesen sein, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der ur-sprünglich vereinbarten Vergütung für jeden angefangenen Monat der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung.


§ 4
Vergütung
Homepages/Suchmaschinenoptimierung/Banner/Anzeigen:
Nach Auftragserteilung erhält der Auftraggeber eine Rechnung. Diese ist in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung sofort zur Zahlung fällig, und in Höhe von 50 % nach Abnahme des Werks. Vor Zahlung der mit Auftragserteilung fälligen Vergütung besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur online-Stellung der Homepage, Bannern / Anzeigen. Die Verpflichtung zur Erbringung der geschuldeten Leistung beginnt somit erst ab Zahlung der im voraus geschuldeten Vergütung. Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach Rechnungsdatum ein. Bei Teilnahme am Last-schriftverfahren werden 3% Skonto auf die Rechnungen gewährt.

Suchmaschinenoptimierung:
Die vereinbarte Vergütung wird fällig mit Erfüllung der in § 3 Absatz 4 aufgeführten Voraussetzungen. Die Monatsbeträge sind im Lastschriftver-fahren zu vergüten und werden zum 01. des Monats, in dem die Vergütung fällig wird, vom Konto des Auftraggebers eingezogen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei Monatsraten im Rückstand, wird der gesamte Restbetrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit sofort in einer Summe fällig.

§ 5
Schlussvereinbarungen
:
Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Klauseln keinen Einfluss; anstelle der unwirksamen Klausel werden die Parteien eine Vereinbarung treffen, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Büdingen.


 

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